I. Bebauungsstudie/ Machbarkeitsstudie
- Abklären und Definition des Projektziels mit dem Auftraggeber (AG)
- Rechtliche Rahmenbedingungen recherchieren
- Ausnutzbarkeit des Grundstücks
- Graphische Darstellung in 3D-Volumskörpern
- Persönliche Präsentation des Projektes
II. Projektstudie
- Abklären und Definition des Projektziels mit dem Auftraggeber (AG)
- Rechtliche Rahmenbedingungen recherchieren
- Ausnutzbarkeit des Grundstücks
- Abfrage des Raum- und Funktionsprogramms mit dem AG
- Bekanntgabe des Budgets durch den Auftraggeber
- Graphische Darstellung in 3D Volumskörpern
- Planliche Darstellung M=1:200
Grundrisse mit definierten Raumfunktionen, Ansichten, Schnitte - Persönliche Präsentation des Projektes
III. Vorentwurf – Entwurf
- Abklären und Definition des Projektziels mit dem Auftraggeber (AG)
- Analyse der Grundlagen und Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Ausnutzbarkeit des Grundstücks
- Einarbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlags M=1:200
- Graphische Darstellung in 3D Volumskörpern
- Planliche Darstellung M=1:200
Grundrisse mit definierten Raumfunktionen, Ansichten, Schnitte - Persönliche Präsentation des Projektes
- Nach Freigabe des Vorentwurfs durch den AG, behördliche Abklärung
IV. Einreichplanung
- Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen, sowie Abklärungen
- Zuziehen von externen Konsulenten
- Statiker: statische Berechnung
- Bodengutachter
- Bauphysik: Energieausweis und Schallschut
- Brandschutz
- Einholung der behördlichen Vidierungen
(Zustimmungen) - Planliche Darstellung M=1:100, Lageplan M=1:200 mit Anrainerverzeichnis, Definition aller Aufbauten inkl. Brandschutz
- Projektbeschreibung
- Bauansuchen
V. Ausführungs- und Detailplanung
- Auf Basis der bewilligten Einreichung so planen, dass die Firmen ohne Nachtragsforderungen bauen können.
- Planliche Darstellung M=1:50, Details M=1:20
VI. Oberleitungen
- Geschäftliche Oberleitung: Einholen von Angeboten und Mitwirkung bei der Vergabe.
- Technische Oberleitung: Aufstellung eines Planungszeitplanes, Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen
- Künstlerische Oberleitung: Überwachung der Umsetzung des Entwurfs.