I. Bebauungsstudie/ Machbarkeitsstudie

  1. Abklären und Definition des Projektziels mit dem Auftraggeber (AG)
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen recherchieren
  3. Ausnutzbarkeit des Grundstücks
  4. Graphische Darstellung in 3D-Volumskörpern
  5. Persönliche Präsentation des Projektes

II. Projektstudie

  1. Abklären und Definition des Projektziels mit dem Auftraggeber (AG)
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen recherchieren
  3. Ausnutzbarkeit des Grundstücks
  4. Abfrage des Raum- und Funktionsprogramms mit dem AG
  5. Bekanntgabe des Budgets durch den Auftraggeber
  6. Graphische Darstellung in 3D Volumskörpern
  7. Planliche Darstellung M=1:200
    Grundrisse mit definierten Raumfunktionen, Ansichten, Schnitte
  8. Persönliche Präsentation des Projektes

III. Vorentwurf – Entwurf

  1. Abklären und Definition des Projektziels mit dem Auftraggeber (AG)
  2. Analyse der Grundlagen und Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen
  3. Ausnutzbarkeit des Grundstücks
  4. Einarbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlags M=1:200
  5. Graphische Darstellung in 3D Volumskörpern
  6. Planliche Darstellung M=1:200
    Grundrisse mit definierten Raumfunktionen, Ansichten, Schnitte
  7. Persönliche Präsentation des Projektes
  8. Nach Freigabe des Vorentwurfs durch den AG, behördliche Abklärung

IV. Einreichplanung

  1. Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen, sowie Abklärungen
  2. Zuziehen von externen Konsulenten
    1. Statiker: statische Berechnung
    2. Bodengutachter
    3. Bauphysik: Energieausweis und Schallschut
    4. Brandschutz
  3. Einholung der behördlichen Vidierungen
    (Zustimmungen)
  4. Planliche Darstellung M=1:100, Lageplan M=1:200 mit Anrainerverzeichnis, Definition aller Aufbauten inkl. Brandschutz
  5. Projektbeschreibung
  6. Bauansuchen

V. Ausführungs- und Detailplanung

  1. Auf Basis der bewilligten Einreichung so planen, dass die Firmen ohne Nachtragsforderungen bauen können.
  2. Planliche Darstellung M=1:50, Details M=1:20

VI. Oberleitungen

  1. Geschäftliche Oberleitung: Einholen von Angeboten und Mitwirkung bei der Vergabe.
  2. Technische Oberleitung: Aufstellung eines Planungszeitplanes, Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen
  3. Künstlerische Oberleitung: Überwachung der Umsetzung des Entwurfs.